Informationen der Kreisverwaltung: Einschränkungen im ÖPVN/Schulbusverkehr am 8. Januar - Mensa und Schulkiosk bleiben geschlossen

INFORMATIONEN der Kreisverwaltung zum Montag 08.01.2024/Demo

ÖPNV / Schülerbeförderung _ AUSWIRKUNGEN
Einige Auffahrten der B9 und A65 werden im Zuge der Demonstration durch Traktoren blockiert. Die konkret betroffenen Auffahrten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan.
Verkehrsbehörden und Polizei werden an den betreffenden Stellen vor Ort sein, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gewährleisten zu können. Jeder Teilnehmende wird jedoch gebeten, das generell notwendige Maß an Eigenverantwortung hinsichtlich Rücksichtnahme, Geschwindigkeitsanpassung an den Verkehrsfluss und Verständnis für das grundgesetzlich geregelte Recht auf Versammlungsfreiheit zu erbringen.

Linienverkehr / Schulverkehr (regulärer ÖPNV)
Aufgrund dieses Umstandes ist mit einem stark erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen, auch auf den Ausweich- u. Parallelstrecken „über Land / durch die Dörfer“ !!  Nach Rücksprache mit den Busunternehmen wird selbstverständlich versucht, den gesamten Busbetrieb so gut es geht aufrecht zu erhalten.
Erhebliche Verspätungen auf vielen Fahrten und ggf. auch einzelne Fahrtausfälle sind bei so einer Sachlage allerdings unvermeidbar, daher wird hierfür um Verständnis gebeten.

Zudem besteht in Rücksprache mit unserer Schulaufsichtsbehörde (ADD) auch an einem solchen Tag Schulpflicht, die Schulen werden also geöffnet sein. Da die Schülerbeförderung trotz erheblicher Verspätungen weitestgehend machbar ist (durch ÖPNV oder Elterntaxi), ist sie auch entsprechend wahrzunehmen.

Mittagsverpflegung - KEINE LIEFERUNG

In telefonischer Rücksprache mit den Schulleitungen unserer kreiseigenen Schulen wurde kommuniziert, dass am Montag, den 08.01.2024, kein Mittagessen geliefert wird! Die Entscheidung basiert auf dem Umstand der fehlenden Sicherstellung einer rechtzeitigen Anlieferung der Mittagessen aufgrund der Blockaden und des stark erhöhten Verkehrsaufkommens bedingt durch die Demonstration. Im Zuge dessen gilt auch der Nachhaltigkeitsgrundsatz, der im Falle einer mindestens verspäteten Anlieferung nicht mehr eingehalten werden könnte. Denn wenn das Essen zu lange im Wärmebehälter unterwegs ist, darf es aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgegeben werden, sodass unnötige Tonnen entsorgt werden müssten.

Hierfür bitten wir um Verständnis.

i.A. Kathrin Stephan und Svenja Bürger
Kreisverwaltung Germersheim

Bitte beachten Sie, dass leider auch unser Schulkiosk geschlossen bleibt. 

 

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