Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen ab dem 4. April 2022 - Masken dringend empfohlen

Liebe Eltern,
in der Anlage dieses Artikels finden Sie das neueste Elternanschreiben des Bildungsministeriums. Die wichtigsten Änderungen:

1. Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden. Wir möchten betonen, dass alle, die eine Maske tragen wollen, dies auch dürfen und dass es zu keinerlei Ausgrenzung kommen darf. Im Gegenteil: Aufgrund der extrem hohen Infektionszahlen im Landkreis Germersheim empfehlen wir dringend das Tragen einer Maske, um Infektionen und damit verbundene Quarantänesituationen vor und in den Osterferien zu reduzieren!

2. Es gibt keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr. Das entspricht den Lockerungen in fast allen Teilen des gesellschaftlichen Lebens. In einer Übergangsphase werden für die Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind, noch bis zum 29. April 2022 zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche angeboten.

3. Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Einverständniserklärung (sofern diese nicht bereits bei der Abfrage Anfang Februar erteilt wurde), um an den Tests teilzunehmen. Den Vordruck finden Sie auch nochmals in den Anhängen dieses Artikels.

Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden vorerst weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen durchgeführt.

Diese Regelung gilt ab kommender Woche, also ab Montag, den April 2022.

Die Schulleitung

Johann-Wolfgang-Goethe-Gymnasium
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T +49 7274 7024-70
76726 Germersheim F
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