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HERZLICH WILLKOMMEN

auf der Webseite des Goethe-Gymnasiums Germersheim!

Wir verstehen uns als Schule, in der Vielfalt und Pluralität gelebt wird.

Unsere Schulgemeinschaft ist dem europäischen Gedanken verpflichtet und wir legen großen Wert auf die Vernetzung von schulischem und außerschulischem Lernen.

Ariane Ball, Schulleiterin

Aktuelle Termine

Mittwoch, 03. April 2024 |
2. Studientag
Donnerstag, 04. April 2024 |
Info 3. Fremdsprache
Freitag, 05. April 2024 |
Besuch des Escape-Rooms Landau mit der Kiosk-AG (Ta,Ka)
Dienstag, 09. April 2024 |
Besuch im BASF-Labor Klasse 8b
Mittwoch, 10. April 2024 |
Ramadanfest
Mittwoch, 10. April 2024 | 08:30 - 12:30
Besuch des BASF-Schülerlabors (11/Ch/He)

Update: Verpflichtende Tests für Schüler:innen ab Montag, 26.04.2021

Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe volljährige Schüler:innen,

das sogenannte Notbremse-Gesetz hat den Bundesrat passiert. Es wird ab kommendem Montag, 26. April 2021, damit auch in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Ein Baustein sind die verpflichtenden Testungen für Schülerinnen und Schüler. Dazu stellt das Land allen Schulen weiterhin Testkits zur Selbsttestung kostenfrei zur Verfügung. Die anlasslose Selbsttestung ergänzt die Regelungen zu den Abstands- und Hygieneregelungen sowie zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske), die weiterhin unbedingt einzuhalten sind, und bietet darüber hinaus die Chance, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu durchbrechen. Update: Keine Testpflicht für genesene und vollständig geimpfte Schülerinnen und Schüler!

Bitte beachten Sie unbedingt das Schreiben von Frau Ministerin Dr. Stefanie Hubig vom 22. April 2021, das unter anderem Informationen zur Testung von Schüler*innen enthält:

Elternbrief von Ministerin Dr. Stefanie Hubig zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes vom 22.04.2021

Weitere Informationen sind unter https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/ einzusehen.

Das Gesetz erlaubt auch andere Testnachweise neben den Selbsttests in den Schulen: Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und sind am jeweiligen schulischen Testtag (Montag bzw. Dienstag) und (Mittwoch bzw. Donnerstag) je nach Einteilung (Gruppe A/B der Sek I) in der Schule vorzulegen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass wir als Lehrkräfte keine Testung bei einer Schülerin oder einem Schüler durchführen! Das Ganze nennt sich Selbsttest (!). Wir müssen damit leben, dass es immer noch zur Weitergabe von Infektionen kommen kann, sind aber aufgrund der positiven Erfahrungen der freiwilligen Testungen in den letzten beiden Wochen zuversichtlich, dass damit ein Beitrag zum Durchbrechen der Infektionsketten und letztlich zu einer größeren Sicherheit in der Schule geleistet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ariane Ball, Schulleiterin

 

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